Übersicht | Die goldene Sichel | Strafrecht Hauptseite
Fundstelle | Täter | Straftat | Rechtfertigung | Strafe |
Seite 8 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Ein ganz klarer Fall von Notwehr (§ 32 StGB) gegen die Angriffe der Räuber. Zwar würde im Falle eins Falles Aussage gegen Aussage stehen und das Verhältnis 6:2 nicht gerade für Notwehr sprechen, aber es ist anzunehmen, dass die Räuber nach dieser Abreibung keine zweite Konfrontation anstreben. | keine |
Seite 10 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Auch wenn die Reise ohne nennenswerte Zwischenfälle verläuft, so ist die Abwehr des Angriffes der Räuber ebenso eindeutig als Notwehr (§ 32 StGB) festzustellen wie in der Szene zuvor. | keine |
Seite 17 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Gar nicht zu rechtfertigen ist die von Asterix ausgelöste Schlägerei im Lokal von Bossix. Womöglich kommt hier auch Sachbeschädigung in Frage, jedoch müsste geklärt werden, ob die zerbrochenen Stühle und Tische, die es anschließend aussehen lassen wie in Pompeji, tatsächlich von Asterix und Obelix zerstört wurden. Da Asterix bisher erst zwei Mal durch Körperverletzung aufgefallen ist, wird seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt. | Asterix: 2 Jahre auf Bewährung , Obelix: 5 Jahre |
Seite 25 | Asterix und Obelix | Hausfriedensbruch § 123 StGB 4 |
Das Aufbrechen von Stupidix' Türe durch Obelix und das nachfolgende Eindringen und Durchsuchen des Hauses durch die beiden Gallier entpricht dem Tatbestand des Hausfriedensbruches. Natürlich werden sie durch die römische Patrouille festgesetzt und landen hinter Gittern. | Geldstrafe |
Seite 27 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Der Ausbruch von Asterix und Obelix an sich ist kein Straftatbestand, jedoch das anschließende Vermöbeln der Legionäre, die die beiden Gallier von der Flucht aus der Kommandantur abhalten wollen. Natürlich wird deshalb Asterix' Bewährung aufgehoben. | Asterix: 3 Jahre + Aufhebung der Bewährung = 5 Jahre, Obelix: 5 Jahre |
Seite 35 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Dem Kampf von Asterix und Obelix gegen die Mitglieder der Sichelschieberbande geht die Aufforderung von Bossix voraus, die gallischen Eindringlinge zu ergreifen. Mit der dargestellten Aktion in Notwehr (§ 32 StGB) verteidigen sie ihre Freiheit. Ob sie für das Eindringen in den unterirdischen Treffpunkt haftbar gemacht werden können steht offen. | keine |
Seite 41 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Erneut greifen sie zum Mittel der Notwehr (§ 32 StGB), als sie ihre Freiheit gegen den Zenturio und dessen Legionäre verteidigen. | keine |
Seite 42 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Beim Angriff auf den wachhabenden Legionär vor den Gemächern des Präfekten Gracchus Überdrus handelt es sich dagegen nicht mehr um Notwehr, deshalb greift hier auch die volle Härte des Gesetzes. | 5 Jahre |
Seite 42 | Asterix und Obelix | Hausfriedensbruch § 123 StGB |
Das anschließende Eindringen der Gallier stellt wieder den Tatbestand des Hausfriedensbruches dar. | Geldstrafe |
Seite 46 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Während der Rückkehr in ihr Heimatdorf setzen sich Asterix und Obelix erneut in Notwehr (§ 32 StGB), gegen die angreifenden Räuber durch. | keine |
Der Kampf der Häuptlinge Tour de France