Das mit dem "unlauteren" Wettbewerb hast ja Du in's Spiel gebracht, der existiert doch auch nur bei Gewerblichen unter ihresgleichen, ich spreche hier von einer ganz anderen Form der Konkurrenz, nämlich einer verbotenen! - Wenn der Automat mit Münzen bedient wird, und ich ihn privat anschaffe, so kann ich natürlich meine Münzkassette immer wieder leeren und ihn so quasi unentgeltlich benutzen, kein Problem, aber: dadurch steht mir auch die Möglichkeit offen, wenn ich ihn in meinem Garten aufstelle, Kinder anzulocken und damit Geld zu verdienen, und das darf ich eben nicht, weil mir das Gewerbe dazu fehltein Konkurrenzverhältnis zwischen zwei Erwerbern schon. Das ist aber auch kein Problem, da jeder Erwerber den gleichen Preis zahlt (anders als bei Deinem Großhändler für die Gastronomie, der den Gastronomen günstiger anbietet, als der normale Einzelhändler). Es steht jedem Erwerber eines Gerätes offen, damit Kinder entgeltlich oder unentgeltlich schaukeln zu lassen. Daß der Gewerbliche letzteres nicht tun wird, steht auf einem anderen Blatt, eine unlautere Konkurrenzsituation entsteht hier dennoch nicht.
Nochmals: die Formulierung lautet "Die hier angebotenen Produkte sind ausschliesslich für den gewerblichen Bedarf bestimmt.", d.h. man braucht also zwingend einen Gewerbeschein und das schränkt den Kreis der Empfänger ein. - Daran ist nicht zu rütteln. Der Sinn einer solchen Beschränkung ist eben, keine unerlaubte Konkurrenz von Privatanbietern zu Gewerbetreibenden zu ermöglichen, - Punktum.Da gehe ich nach wie vor nicht von aus, solange ich keinen sinnvollen Grund erfahre, weshalb es eine solche Beschränkung geben könnte. Der zitierte Satz besagt nicht ausdrücklich, daß nicht an Private verkauft wird, sondern nur etws über den Einsatzzweck der Geräte. Ob der Verkäufer (hier wohl der Hersteller) diesen überwacht, indem er einen Gewerbschein verlangt, wissen wir nicht.
Und welche hast Du da im Sinn? Daß irgendein ein solcher Artikel "sorgsam herausgehalten" wurde, impliziert, daß es schon einen solchen Fall gegeben hätte. Offen gesagt fällt mir keiner ein.
Ich denke hier sogar noch an gänzlich andersartige .., aber ein ganz ähnlicher Fall wurde von mir ja bereits in diesem Thema angeschnitten: das Spielehaus von Feber.
LG, Andreas