Obelix Schaukelautomat

Artikelvorschläge für die Comedix-Bibliothek

Moderator: Comedix

Findefix

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29851Beitrag Findefix »

Hallo Erik!
ein Konkurrenzverhältnis zwischen zwei Erwerbern schon. Das ist aber auch kein Problem, da jeder Erwerber den gleichen Preis zahlt (anders als bei Deinem Großhändler für die Gastronomie, der den Gastronomen günstiger anbietet, als der normale Einzelhändler). Es steht jedem Erwerber eines Gerätes offen, damit Kinder entgeltlich oder unentgeltlich schaukeln zu lassen. Daß der Gewerbliche letzteres nicht tun wird, steht auf einem anderen Blatt, eine unlautere Konkurrenzsituation entsteht hier dennoch nicht.
Das mit dem "unlauteren" Wettbewerb hast ja Du in's Spiel gebracht, der existiert doch auch nur bei Gewerblichen unter ihresgleichen, ich spreche hier von einer ganz anderen Form der Konkurrenz, nämlich einer verbotenen! - Wenn der Automat mit Münzen bedient wird, und ich ihn privat anschaffe, so kann ich natürlich meine Münzkassette immer wieder leeren und ihn so quasi unentgeltlich benutzen, kein Problem, aber: dadurch steht mir auch die Möglichkeit offen, wenn ich ihn in meinem Garten aufstelle, Kinder anzulocken und damit Geld zu verdienen, und das darf ich eben nicht, weil mir das Gewerbe dazu fehlt :!:
Da gehe ich nach wie vor nicht von aus, solange ich keinen sinnvollen Grund erfahre, weshalb es eine solche Beschränkung geben könnte. Der zitierte Satz besagt nicht ausdrücklich, daß nicht an Private verkauft wird, sondern nur etws über den Einsatzzweck der Geräte. Ob der Verkäufer (hier wohl der Hersteller) diesen überwacht, indem er einen Gewerbschein verlangt, wissen wir nicht.
Nochmals: die Formulierung lautet "Die hier angebotenen Produkte sind ausschliesslich für den gewerblichen Bedarf bestimmt.", d.h. man braucht also zwingend einen Gewerbeschein und das schränkt den Kreis der Empfänger ein. - Daran ist nicht zu rütteln. Der Sinn einer solchen Beschränkung ist eben, keine unerlaubte Konkurrenz von Privatanbietern zu Gewerbetreibenden zu ermöglichen, - Punktum. ;-)
Und welche hast Du da im Sinn? Daß irgendein ein solcher Artikel "sorgsam herausgehalten" wurde, impliziert, daß es schon einen solchen Fall gegeben hätte. Offen gesagt fällt mir keiner ein.

Ich denke hier sogar noch an gänzlich andersartige .., aber ein ganz ähnlicher Fall wurde von mir ja bereits in diesem Thema angeschnitten: das Spielehaus von Feber. ;-)

LG, Andreas
Findefix

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29854Beitrag Findefix »

P.S.: Um das gleich vorwegzunehmen, ich bin mir auch sicher, daß die Spielautomaten nur in der Token-Betriebsversion für den Privatkauf angeboten werden durften, - die Münzbetriebs-Version war bestimmt nur für Spielhallenbetreiber u. a. gewerberechtlich Befugte vorgesehen. ;-)

LG, Andreas
Benutzeravatar
Erik
AsterIX Druid
Beiträge: 8167
Registriert: 8. August 2004 17:55
Wohnort: Deutschland

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29855Beitrag Erik »

Hallo Andreas,
Findefix hat geschrieben:dadurch steht mir auch die Möglichkeit offen, wenn ich ihn in meinem Garten aufstelle, Kinder anzulocken und damit Geld zu verdienen, und das darf ich eben nicht, weil mir das Gewerbe dazu fehlt :!:
schon möglich, das ist aber nichts, weswegen der Verkauf des Geräts an Private verboten sein müßte. Sonst müßte das für jeden Grill gelten, weil ich damit gewerblich Würstchen verkaufen kann, wozu mir die Lizenz fehlt. Ob ich unerlaubt ein Gewerbe betreibe ist meine Verantwortung, deshalb muß der Verkäufer eines dazu geeigneten Geräts sich nicht meine Lizenz nachweisen lassen.
Findefix hat geschrieben:Nochmals: die Formulierung lautet "Die hier angebotenen Produkte sind ausschliesslich für den gewerblichen Bedarf bestimmt.", d.h. man braucht also zwingend einen Gewerbeschein und das schränkt den Kreis der Empfänger ein.
Oder auch nur die Zielgruppe, verbunden mit dem Hinwies, daß man zum öffentlichen Einsatz des Gerätes einen Gewerbeschein haben muß. Sooft Du es wiederholst und zitierst, das Wort Gewerbeschein steht dort nicht als Erwerbsvoraussetzung. ;-) Daß der beim Kauf vorgelegt oder nachgewiesen werden muß, ist eine bloße Vermutung. Das kann so sein, muß es aber nicht. Wenn es so wäre, wäre es zudem naheliegend, daß es dazu eine Bestimmung in den AGB gäbe, was nicht der Fall ist. Ich halte diese Frage daher für völlig offen.
Findefix hat geschrieben:Ich denke hier sogar noch an gänzlich andersartige .., aber ein ganz ähnlicher Fall wurde von mir ja bereits in diesem Thema angeschnitten: das Spielehaus von Feber. ;-)
Wenn Du Marco mitteilen willst, welche Konsequenzen konkret eine Erstreckung der Bibliotheksartikel auch auf solche hat, die nur von einem eingeschränkten Käuferkreis erworben werden können, dann sind erstens "gänzlich andersartige" nicht unbedingt vergleichbar und zweitens wäre es sinnvoll, zu benennen, woran Du da so ungefähr denkst.

Das Feber-Spielhaus ist kein deutscher Artikel, wurde also weder sorgsam herausgehalten, weil der Käuferkreis eingeschränkt war, noch käme es künftig in Betracht, wenn man solche Artikel berücksichtigen wollte. Das besagt also nichts darüber aus, ob und ggf. in welchem Umfang bei einer entsprechenden Entscheidung noch andere Artikel aufgenommen werden müßten.

Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
Benutzeravatar
methusalix
AsterIX Bard
Beiträge: 5236
Registriert: 23. Juni 2006 20:15
Wohnort: OWL

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29857Beitrag methusalix »

Hallo,
Findefix hat geschrieben:P.S.: Um das gleich vorwegzunehmen, ich bin mir auch sicher, daß die Spielautomaten nur in der Token-Betriebsversion für den Privatkauf angeboten werden durften, - die Münzbetriebs-Version war bestimmt nur für Spielhallenbetreiber u. a. gewerberechtlich Befugte vorgesehen.
Dies ist aber ein großer Irtum ;Ob Token oder Münz-Automat ist eigentlich egal. Die Spielautomaten in der Bibliothek sind reine Glücksspielgeräte siehe hier:http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... !/13076564
Deshalb unterliegen sie auch der Gewerbeaufsicht solange die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist und sind deshalb auch nur in besonders dafür geeignete Räume (Spielhallen, Pommesbuden und Gaststätten etc) aufzustellen und gewerblich zu nutzen. Wenn diese Geräte abgelaufen sind , kann der Privatman sie kaufen und in seinen privaten Räumen damit spielen und sie entweder mit Münzen oder Token betreiben.

edit: "Ein Spielautomat ist ein mechanisches oder elektronisches Gerät, das einen Spielverlauf bietet, der durch Zufall und/oder Betätigungen des oder der Mitspieler bestimmt wird. Mit dem Begriff Spielautomaten werden in Deutschland meist Geldspielgeräte im Sinne des § 33c der Gewerbeordnung (GewO) bezeichnet, wie sie in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden dürfen"

Gruß Peter
Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.

Rückert, Friedrich
Findefix

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29860Beitrag Findefix »

Hallo Peter!
Geldspielgeräte im Sinne des § 33c der Gewerbeordnung (GewO), wie sie in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden dürfen
Also gilt das doch nur für die auf Münzbetrieb eingestellte Version :?:

LG, Andreas
Benutzeravatar
Comedix
AsterIX Elder Council Member
Beiträge: 7272
Registriert: 20. November 2001 09:54
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29861Beitrag Comedix »

Hallo,

mon dieu, was macht ihr denn hier? Solche Diskussionen kenne ich i.d.R. nur von Mac/Windowsnutzern oder zwischen Frauen und Männern wenn es um die Frage geht, ob hingeworfene Strümpfe als Streu-Deko angesehen werden dürfen ... also ... als ich die Spielautomaten in die Bibliothek aufnahm, gab es noch keine definierte Regeln. Ich fand die Teile einfach nur interessant genug, dass auch Comedix-Besucher davon erfahren sollten.

Christina schreibt: "Jedermann hätte das Teil direkt beim Hersteller beziehen können, wenn er denn davon erfahren hat und die nicht unerheblichen Versandkosten trug." [...] "ausschliesslich für den gewerblichen Bedarf". Der erste Satz ist eine klare Ansage an mich, dass der Artikel - neben der Tatsache, dass ich ihn schon vom Kontext her sehr interessant finde - in die Bibliothek gehört. Der zweite Satz geht zwar wieder in die leicht andere Richtung, aber die Aussage des ersten wiegt bei mir schwerer. Deshalb möchte ich den Joker ziehen ("Ich behalte mir das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von den oben genannten Regelungen abzuweichen.") und den Artikel auf die Todo-Liste setzen.

Gruß, Marco
Deutsches Asterix Archiv: https://www.comedix.de
TwiX: @Asterix-Archiv, Mastodon: @Asterix_Archiv, Bluesky: @comedix.de
Benutzeravatar
methusalix
AsterIX Bard
Beiträge: 5236
Registriert: 23. Juni 2006 20:15
Wohnort: OWL

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29862Beitrag methusalix »

Hallo Andreas,
Findefix hat geschrieben:Also gilt das doch nur für die auf Münzbetrieb eingestellte Version
nein ich sagte es bereits ob Token o. Münze egal Token waren nur ein Ersatz zu den Münzen um Mißbrauch außzuschließen (Fälschungen ect.) sie wurden aber auch bald wieder abgeschaft da auf Dauer zu teuer. Man tauschte die Euromünzen in Token um und wenn man aufhören wollte , wieder Token in Euro :!:

Gruß Peter
Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.

Rückert, Friedrich
Benutzeravatar
methusalix
AsterIX Bard
Beiträge: 5236
Registriert: 23. Juni 2006 20:15
Wohnort: OWL

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29864Beitrag methusalix »

Hallo Marco,
Comedix hat geschrieben:Deshalb möchte ich den Joker ziehen ("Ich behalte mir das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von den oben genannten Regelungen abzuweichen.") und den Artikel auf die Todo-Liste setzen.
schmunzel :-D

Gruß Peter
Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.

Rückert, Friedrich
Findefix

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29865Beitrag Findefix »

Hallo Marco!
Der erste Satz ist eine klare Ansage an mich, dass der Artikel - neben der Tatsache, dass ich ihn schon vom Kontext her sehr interessant finde - in die Bibliothek gehört. Der zweite Satz geht zwar wieder in die leicht andere Richtung, aber die Aussage des ersten wiegt bei mir schwerer.
In die leicht andere Richtung?? - Der zweite Satz war eine klare Korrektur der ersten Aussage, ... so wie ich das lese und gewichten würde! :o
Deshalb möchte ich den Joker ziehen ("Ich behalte mir das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von den oben genannten Regelungen abzuweichen.") und den Artikel auf die Todo-Liste setzen.

Was natürlich vollkommen in Ordnung ist und sämtliche Einwände außer Kraft setzt, wenn dabei die Begründung "Interessantheit des Artikels" lautet. 8)

So erspare ich mir wenigstens, auf die vorhergehenden Beiträge noch weiter einzugehen, - einzig..

<at> Erik:
Wenn Du dem Großhandel für die Gastronomie schon einen anderen (= gewerblichen) Kundenkreis zubilligst, so müsste doch auch auch klar sein, daß sich ein "Absatzförderungs"-Unternehmen ebenso von vornherein erst gar nicht dem privaten Bedarf anbietet, - jetzt nicht einmal produktspezifisch gesehen (was den Wippautomaten betrifft) sondern vom operativen Geschäftsbereich her, so wie z. B. ein Pressebüro eben nur Journalisten betreut.. ;-)

LG, Andreas
Mikesch

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29884Beitrag Mikesch »

Findefix hat geschrieben: In die leicht andere Richtung?? - Der zweite Satz war eine klare Korrektur der ersten Aussage, ... so wie ich das lese und gewichten würde! :o

Nicht zwingend. Der 2. Satz kann auch darauf hin deuten, dass das Thema heute ganz anders gehandhabt wird.
Ich finde die Lösung von Marco aber richtig und auch salomonisch.
Liebe Grüße
Christina
Benutzeravatar
methusalix
AsterIX Bard
Beiträge: 5236
Registriert: 23. Juni 2006 20:15
Wohnort: OWL

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29885Beitrag methusalix »

Hallo,
also , nach einem klärenden telefonischen Gespräch mit Kinderplanet kann ich alle Geräte auch als Privatmann kaufen und sie bei mir zu Hause auch betreiben. Es ist nur dann ein Gewerbeschein dafür nötig wenn ich damit in die Öffentlichkeit gehe um damit Geld einzunehmem :!: :-D

Gruß Peter
Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.

Rückert, Friedrich
Benutzeravatar
Iwan
AsterIX Druid
Beiträge: 2478
Registriert: 22. Juni 2002 09:01
Wohnort: Mellingen (Schweiz)
Kontaktdaten:

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29889Beitrag Iwan »

Wobei sich nur noch fragt, was das zu Hause bringt :)
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
Findefix

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29891Beitrag Findefix »

Hallo Iwan!
Wobei sich nur noch fragt, was das zu Hause bringt :)
schmunzel :D

<at> Christina:
Ich finde die Lösung von Marco aber richtig und auch salomonisch.
Gut und richtig finde ich sie auch, aber eben "irrational" vom Ansatz her, was aber durch Marco's "Ausnahmerecht" vollends gedeckt ist! ;-) Jedenfalls werden die drei Geräte, sowie sie auch auf Gregor's Werbeblatt erscheinen, im Bibliotheksbereich eine optisch ansprechende Bereicherung darstellen können. Und alleine schon das rege Interesse an ihrer Existenz (auch hier im Forum!) rechtfertigt doch die Veröffentlichung einer solchen Information. :-)

LG, Andreas
Benutzeravatar
methusalix
AsterIX Bard
Beiträge: 5236
Registriert: 23. Juni 2006 20:15
Wohnort: OWL

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29892Beitrag methusalix »

Hallo Iwan,
Sammler stellen sich ja wohl alles so in den Garten, und speziell zum Kindergeburtstag auch nicht übel ;-)

Gruß Peter
Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.

Rückert, Friedrich
Findefix

Re: Obelix Schaukelautomat

Beitrag: # 29893Beitrag Findefix »

Hallo Peter!
Sammler stellen sich ja wohl alles so in den Garten, und speziell zum Kindergeburtstag auch nicht übel
Aber genügend Münzrollen für den Kindergeburtstag nicht zu besorgen vergessen!! :lol:

LG, Andreas
Gesperrt