Asterix Bierkrug
Re: Asterix Bierkrug
Aha, big brother ...
"Frei verkäuflich" ist so eine Sache. Hier wurde offensichtlich für eine geschlossene Veranstaltung eine Reihe von Gegenständen mit Asterix-Bildern bedruckt. Die übrig gebliebenen Teile wurden für maximal den Selbstkostenpreis (heute sogar nur noch ein symbolischer Euro für die Buchhaltung, irgendwie muss man es ja verbuchen können) unter der Hand verramscht, ohne kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht (man wollte vermutlich nur das Lager räumen, brachte es aber nicht übers Herz, die Sachen einfach wegzuschmeißen). Und zwar nur in einem einzigen, kleinen, praktisch nicht bekannten, auf anderes spezialisierten Webshop. "In den Handel" sind die Teile nie gelangt. Ähnliche nicht-copyright-gerechte Sachen gab und gibt es immer wieder über Webshops und werden auch nicht aufgenommen. Eine kommerzielle Herstellung und Vertrieb sollte man schon fordern, sonst ist nachher jede Werbebroschüre mit Asterix drauf (z.B. Flyer von Pizzerien etc.) auch aufzunehmen.
"Frei verkäuflich" ist so eine Sache. Hier wurde offensichtlich für eine geschlossene Veranstaltung eine Reihe von Gegenständen mit Asterix-Bildern bedruckt. Die übrig gebliebenen Teile wurden für maximal den Selbstkostenpreis (heute sogar nur noch ein symbolischer Euro für die Buchhaltung, irgendwie muss man es ja verbuchen können) unter der Hand verramscht, ohne kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht (man wollte vermutlich nur das Lager räumen, brachte es aber nicht übers Herz, die Sachen einfach wegzuschmeißen). Und zwar nur in einem einzigen, kleinen, praktisch nicht bekannten, auf anderes spezialisierten Webshop. "In den Handel" sind die Teile nie gelangt. Ähnliche nicht-copyright-gerechte Sachen gab und gibt es immer wieder über Webshops und werden auch nicht aufgenommen. Eine kommerzielle Herstellung und Vertrieb sollte man schon fordern, sonst ist nachher jede Werbebroschüre mit Asterix drauf (z.B. Flyer von Pizzerien etc.) auch aufzunehmen.
Re: Asterix Bierkrug
Der Rechteinhaber legt größten Wert auf eine korrekte und grafisch einwandfreie Umsetzung von Asterix-Motiven. Es gibt hier Qualitätsstandards, auf die alle Lizenznehmer (auch Non-Profit-Organisationen) Rücksicht nehmen müssen - eine Verwendung ohne Rücksprache und schriftliche Freigabe durch den Lizenzgeber in Paris geht garnicht!
Re: Asterix Bierkrug
Die Rechtslage ist eine Sache, die Aufnahme in die Comedix-Bibliothek eine andere. Ich denke, "private" Objekte, die klar ohne die erforderlichen Rechte erstellt wurden, sollten nicht aufgenommen werden, nicht nur, weil es sonst ausufert. Soweit nicht zweifelsfrei feststeht, dass keine Rechte bestehen, und nur dann, und (!) ein kommerzieller Vertrieb erfolgte, kann man über die Aufnahme diskutieren. Hier ist weder das eine noch das andere der Fall.
Abgesehen davon sind die Qualitätskriterien von Les Editions unbedingt zu begrüßen. Sieht man sich die Qualität z.B. von Antiquitätenhändler und von dem niederländischen Eppo-Band nieuwe avonturen van Asterix en Obelix, der 1993 noch ein Copyright von Les Editions bekommen hat, an, so ist dies wirklich nicht berauschend.
Abgesehen davon sind die Qualitätskriterien von Les Editions unbedingt zu begrüßen. Sieht man sich die Qualität z.B. von Antiquitätenhändler und von dem niederländischen Eppo-Band nieuwe avonturen van Asterix en Obelix, der 1993 noch ein Copyright von Les Editions bekommen hat, an, so ist dies wirklich nicht berauschend.
Re: Asterix Bierkrug
Hallo Stefan,
Insofern muß ich sagen, daß eine gewisse Qualitätssicherung schon zu begrüßen ist. Wenn man sie allerdings zu dogmatisch verfolgt, dann kann auch leicht Kreativität abgewürgt werden. So gibt es einige wirklich schöne (wimmelbildartige) Bilder in den älteren Ehapa-Wandkalendern, die allerdings nicht ganz Uderzo-Qualität erreichen und heute wohl nicht mehr erlaubt würden. Und daß sowas eben nicht mehr veröffentlicht wird, finde ich dann irgendwo auch wieder schade.
Gruß
Erik
auch wenn ich Dir im hiesigen Fall zuzustimmen geneigt bin, finde ich diese Aussage zu streng. Wenn ein Artikel deutlich erkennbar eine Assoziation zu Asterix weckt, aber einen gewissen Abstand hält, um nicht mit dem Urheberrecht zu kollidieren, wie es bei Kostümen oder eben der Realfilm-Modellbaufigur der Fall ist, dann finde ich eine Aufnahme auch gerechtfertigt, obwohl zweifelsfrei feststeht, daß keine Lizenz besteht.Aktuar hat geschrieben:Soweit nicht zweifelsfrei feststeht, dass keine Rechte bestehen, und nur dann, und (!) ein kommerzieller Vertrieb erfolgte, kann man über die Aufnahme diskutieren.
Eppo? Du meinst sicher Hero. Eppo hat "Asterix verovert Rome" herausgegeben. Und im übrigen sei bemerkt, daß der Hero-Band wirklich noch ansehnlich ist, verglichen mit den auch lizenzierten "Storie di Asterix"-Bänden von Edigamma.Aktuar hat geschrieben:von dem niederländischen Eppo-Band nieuwe avonturen van Asterix en Obelix,
Insofern muß ich sagen, daß eine gewisse Qualitätssicherung schon zu begrüßen ist. Wenn man sie allerdings zu dogmatisch verfolgt, dann kann auch leicht Kreativität abgewürgt werden. So gibt es einige wirklich schöne (wimmelbildartige) Bilder in den älteren Ehapa-Wandkalendern, die allerdings nicht ganz Uderzo-Qualität erreichen und heute wohl nicht mehr erlaubt würden. Und daß sowas eben nicht mehr veröffentlicht wird, finde ich dann irgendwo auch wieder schade.
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
Re: Asterix Bierkrug
Schuldigung, Hero. Hatte es in der Hand und habe Hero gelesen, hatte aber Eppo im Kopf.
Meine Aussage war übrigens mathematisch präzise: In dem von Dir genannten Fall steht eben nicht zweifelsfrei fest, dass KEINE Rechte bestehen. Denn es bestehen definitiv Rechte von Burda etc. an diesen Werken und nicht von Les Editions. D.h. grundsätzlich nicht aufgenommen werden nur solche Sachen, wo klar davon auszugehen, dass es eine Rechteverletzung ist, weil der Hersteller nicht im Besitz von Rechten war. Insofern ist das Kriterium nicht zu streng sondern im Gegenteil ausgesprochen lax, weil es nur bei zweifelsfreier Rechteverletzung ausschließt. In allen anderen Fällen ist noch das Kriterium des kommerziellen Vertriebs zu prüfen.
Gruß
Stefan
Meine Aussage war übrigens mathematisch präzise: In dem von Dir genannten Fall steht eben nicht zweifelsfrei fest, dass KEINE Rechte bestehen. Denn es bestehen definitiv Rechte von Burda etc. an diesen Werken und nicht von Les Editions. D.h. grundsätzlich nicht aufgenommen werden nur solche Sachen, wo klar davon auszugehen, dass es eine Rechteverletzung ist, weil der Hersteller nicht im Besitz von Rechten war. Insofern ist das Kriterium nicht zu streng sondern im Gegenteil ausgesprochen lax, weil es nur bei zweifelsfreier Rechteverletzung ausschließt. In allen anderen Fällen ist noch das Kriterium des kommerziellen Vertriebs zu prüfen.
Gruß
Stefan
Re: Asterix Bierkrug
Hallo Christina,Mikesch hat geschrieben:Eine gültige Lizenz liegt nicht vor! Die wäre für einen Bierkrug (Alkohol!), egal mit welchem Motiv, wahrscheinlich auch nicht erteilt worden. Liebe Grüße Christina Walz walz 2 consult GbR
mit dem Alkohol hat das aber nichts zu tun, im Parc Astérix werden schließlich auch Bierkrüge und Schnapspinnchen verkauft. Ansonsten sehe ich es ja auch so, dass für dieses Produkt mit Sicherheit keine Lizenz erteilt worden wäre, weil es nicht gut genug gemacht ist,
viele Grüße
Gregor
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Re: Asterix Bierkrug
Hallo,
ich habe mich wegen der Summe der Gründe gegen die Aufnahme des Bierkrugs entschieden. Kein Lizenzprodukt, zuerst nur für einen internen Anlass hergestellt und deshalb nicht im offiziellen Verkauf, nur Zweitverwertung im eigenen Shop. Möglicherweise habe ich schon Produkte in der Bibliothek, die trotz einiger dieser Gründe aufgenommen wurden, aber ich möchte eine Einzelfallentscheidung nicht durch bereits erfolgte Ausnahmen überflüssig machen.
Gruß, Marco
ich habe mich wegen der Summe der Gründe gegen die Aufnahme des Bierkrugs entschieden. Kein Lizenzprodukt, zuerst nur für einen internen Anlass hergestellt und deshalb nicht im offiziellen Verkauf, nur Zweitverwertung im eigenen Shop. Möglicherweise habe ich schon Produkte in der Bibliothek, die trotz einiger dieser Gründe aufgenommen wurden, aber ich möchte eine Einzelfallentscheidung nicht durch bereits erfolgte Ausnahmen überflüssig machen.
Gruß, Marco
Deutsches Asterix Archiv: https://www.comedix.de
TwiX: @Asterix-Archiv, Mastodon: @Asterix_Archiv, Bluesky: @comedix.de
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Re: Asterix Bierkrug
Maulaf hat geschrieben: mit dem Alkohol hat das aber nichts zu tun, im Parc Astérix werden schließlich auch Bierkrüge und Schnapspinnchen verkauft. Ansonsten sehe ich es ja auch so, dass für dieses Produkt mit Sicherheit keine Lizenz erteilt worden wäre, weil es nicht gut genug gemacht ist,
viele Grüße
Gregor
Doch. Vielleicht haben sich inzwischen auch ein paar Regeln geändert! Unsere aktuelle "Guideline" ist definitiv: kein Alkohol, keine Zigaretten, keine med. Produkte.
- methusalix
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- Registriert: 23. Juni 2006 20:15
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Re: Asterix Bierkrug
Hallo,
Gruß Peter
Hm, dann muß ich ab sofort "Asterix bei den Briten" nicht mehr lesen und ihn auch nicht mehr zu mir führen , besonders mit einem Briten namens Teefax darf ich dann auch keinen Umgang mehr haben , ach herje , seufzMikesch hat geschrieben:Unsere aktuelle "Guideline" ist definitiv: kein Alkohol,..............
Gruß Peter
Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.
Rückert, Friedrich
Rückert, Friedrich
Re: Asterix Bierkrug
Hi,Mikesch hat geschrieben: Doch. Vielleicht haben sich inzwischen auch ein paar Regeln geändert! Unsere aktuelle "Guideline" ist definitiv: kein Alkohol, keine Zigaretten, keine med. Produkte.
sieht wohl so aus, dass dies neu eingeführt wurde, da es ja zu allen genannten Bereichen durchaus Sammlerstücke gibt (Bierkrüge, Zigarrenbanderolen, Zithromax-Artikel), aber die Sachen sind auch alle schon älter,
viele Grüße
Gregor
Re: Asterix Bierkrug
Naja, lauwarme Cervisia ist eine Sache, da muss man einfach mildernde Umstände gelten lassen - aber was ist mit Naissance d'un idee? Lucky Luke hat jetzt immerhin immer nur einen Grashalm im Mund ... Aber das passt wirklich nicht zu einem Pariser Bistro.
Re: Asterix Bierkrug
Hallo Marco!
Egal, wenn auch der ursprüngliche Erscheinungszweck "nur" die Hausmesse war: dieser DEUTSCHE ASTERIX-Bierkrug war zumindest dort regulär und auch für jedermann erhältlich (... und weißt Du denn, wieviele Filialen von diesem führenden Ausstatter für Öfen es im deutschsprachigen Raum immerhin gibt!), und in der Folge war er sogar im Shop zugänglich. Eine beträchtliche Anzahl von Artikeln haben auch nur einen exklusiven Anbieter, in diesem Fall eben ausschließlich den Fabrikanten. - Und das Copyright dieser Darstellung auf dem Krug aus eigener Produktion weist auch offiziell die Firma Schmid aus, ob nun lizensiert oder nicht, ein Bibliothekskriterium sehe ich hier nicht verletzt, - siehe anhängenden Scan des Bodens vom Krug
LG, Andreas
Egal, wenn auch der ursprüngliche Erscheinungszweck "nur" die Hausmesse war: dieser DEUTSCHE ASTERIX-Bierkrug war zumindest dort regulär und auch für jedermann erhältlich (... und weißt Du denn, wieviele Filialen von diesem führenden Ausstatter für Öfen es im deutschsprachigen Raum immerhin gibt!), und in der Folge war er sogar im Shop zugänglich. Eine beträchtliche Anzahl von Artikeln haben auch nur einen exklusiven Anbieter, in diesem Fall eben ausschließlich den Fabrikanten. - Und das Copyright dieser Darstellung auf dem Krug aus eigener Produktion weist auch offiziell die Firma Schmid aus, ob nun lizensiert oder nicht, ein Bibliothekskriterium sehe ich hier nicht verletzt, - siehe anhängenden Scan des Bodens vom Krug
LG, Andreas
- Dateianhänge
-
- Boden des Bierkrugs .jpg (20.84 KiB) 9057 mal betrachtet
Re: Asterix Bierkrug
Es gibt m.W. gar keine Filialen. Es handelt sich um den Hersteller, der normale Fachhändler für Kamine/Kaminöfen beliefert. Im Webshop werden nicht etwa die eigentlichen Produkte des Unternehmens, sondern nur Marketingartikel verkauft. Zu einer Hausmesse werden Fachhändler eingeladen, die sich dort die neuesten Produkte ihres Lieferanten ansehen können. Wenn dort Bierkrüge (entweder verschenkt oder bestenfalls zum Selbstkostenpreis verkauft) ausgeteilt werden, ist das genauso wie bei einer Party, wo Asterix-T-shirts verteilt werden. Es waren nachher einfach ein paar übrig und die sind im Webshop verkloppt worden. Es ist bezeichnend, dass alle Krüge immer noch die Aufschrift Hausmesse 2003 zeigen. Offensichtlich hat es keine Neuauflagen gegeben. Wenn also nach einer Party einer die Rest-T-shirts über seinen ebay-shop verramscht, ist das auch nicht Handel. Allein schon um die Leute da nicht reinzureißen, rate ich von einem Bibliothekseintrag ab.
Re: Asterix Bierkrug
Hallo Stefan!
LG, Andreas
Ahja, - ich renoviere gerade eine Wohnung zum Vermieten und war letzte Woche auf einer solchen "Hausmesse" eines Bäder-Ausstatters bei einem hiesigen Fliesenhandel, es gab dort günstig Würstchen mit Brot und Senf zu allerlei Getränken.Zu einer Hausmesse werden Fachhändler eingeladen, die sich dort die neuesten Produkte ihres Lieferanten ansehen können.
LG, Andreas
- Michael_S.
- AsterIX Druid
- Beiträge: 1263
- Registriert: 16. November 2001 19:50
- Wohnort: Trier
- Kontaktdaten:
Re: Asterix Bierkrug
Hallo!
Wenn ein nimmersatter Sammler auch noch solche Piraterieprodukte sammeln will, kann er das ja trotzdem tun...
MfG
Michael
So einen Aufdruck kann aber doch auch jeder überall anbringen. Eine reine Hobbyproduktion wird doch nicht dadurch zu einem offiziellen Produkt, dass auf ihr irgendwo die Buchstabenfolge C O P Y R I G H T aufgedruckt wird. Gefälschte Rolex-Uhren werden schließlich auch nicht zu echten Rolex-Uhren, indem ich "Original Rolex" draufschreibe. Daher denke ich, dass dieser Bierkrug nicht in die Bibliothek gehört, da er schlicht nie in den Handel hätte gelangen dürfen.Findefix hat geschrieben:Und das Copyright dieser Darstellung auf dem Krug aus eigener Produktion weist auch offiziell die Firma Schmid aus, ob nun lizensiert oder nicht
Wenn ein nimmersatter Sammler auch noch solche Piraterieprodukte sammeln will, kann er das ja trotzdem tun...
MfG
Michael