nein, aber es ist dennoch ein wesentlicher Wissensfortschritt. "Computer Expressions" ist also tatsächlich ein Firmenname. Das war (für mich) aus der Aufschrift nicht erkennbar. Damit kann das "unbekannter Hersteller" also durch diesen Namen ersetzt werden. Das ist schonmal prima.methusalix hat geschrieben:Ich hoffe nun sind alle offene Fragen beantwortet, oder
Dein Link zu "Wrist Rest" führt allerdings nur zu der Patentbeschreibung für Handgelenkauflagen. Ein Patent ist allerdings etwas anderes als eine Marke. Dafür, ob "Wrist Rest" hier ein Markenname ist, ist damit nichts gesagt. Es ist aber auch nicht (mehr) so wichtig.
Da nun klar ist, daß "Computer Expressions" der Hersteller ist und nicht selbst die Marke, kann man auch erwähnen, daß die Handgelenkauflagen unter der englischen Bezeichnung (der Begriff ist wertungsneutral) "Wrist Rest" auf dem Markt waren.
Man könnte es so fassen:
"Von der Firma "Computer Expressions" sind 1994 Handgelenkauflagen mit zwei verschiedenen Asterix-Szenen unter der englischen Bezeichnung "Wrist Rest" erschienen. In Deutschland wurden diese von Karstadt vertrieben."
Vor das Wort "Firma" könnte man noch deren Nationalität setzen, um die Herkunft der Artikel kenntlich zu machen. Aber aus Deiner Angabe, Peter, kann ich leider nicht genau entnehmen, ob dieses "Mitchell St" nun in GB oder den USA liegt.
Gruß
Erik