Übersicht | Asterix und Latraviata | Strafrecht Hauptseite
Fundstelle | Täter | Straftat | Rechtfertigung | Strafe |
Seite 22 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Auch wenn Obelix hier zum ersten Mal seinem Freund Asterix wutentbrannt einen dermaßen starken Schlag gibt, dass dieser offensichtlich eine starke Gehirnerschütterung erleidet und Asterix trotzdem wohl keine Anzeige erstatten würde, wäre es selbst unter Freunden ein klarer Fall von nicht zu rechtfertigender Körperverletzung. | 5 Jahre |
Seite 28 | Asterix | Körperverletzung § 223 StGB |
Zwar scheint sich Asterix für den zuvor durch Obelix geführten Schlag revanchieren zu wollen, so ist er in der Szene nicht Herr seiner Sinne, weil er unter dem Einfluß des Tranks von Miraculix steht. Somit entfällt der Vorsatz und es folgt keine Strafe. | keine |
Seite 38 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Völlig unverständlich ist die Tatsache, dass sich Asterix und Obelix in interne Kämpfe der Römer einmischen und damit eine mehrfache Körperverletzung an den Legionären begehen. | je 5 Jahre |
Seite 41 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Ebenfalls nicht zu rechtfertigen ist der Hinkelsteinwurf von Obelix auf Visacardus, zumal es keinen Grund gibt den flüchtenden Römer aufzuhalten. | 5 Jahre |
Seite 43 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Da kein Angriff von dem Legionär erfolgt, der das nicht erlaubte Parken des Wagens vor der Präfektur anmahnt, gibt es auch keinen Grund der Notwehr für Obelix. | 5 Jahre |
Seite 43 | Asterix und Obelix | Hausfriedensbruch § 123 StGB |
Entgegen des zuvor geschilderten Falles unterliegt das Eindringen in den Palast einem rechtfertigenden Notstand (§ 34), weil Asterix und Obelix ihre Väter aus dem Kellergeschoss der Präfektur retten wollen. | keine |
Seite 43 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Die gleiche Begründung für den rechtfertigenden Notstand (§ 34) kann für den Angriff auf die wachhabenden Legionäre herangezogen werden. | keine |
Seite 44/45 | Asterix | Körperverletzung § 223 StGB |
Ebenso aus dem gleichen Grund ein rechtfertigender Notstand (§ 34). | keine |
Obelix auf Kreuzfahrt Asterix plaudert aus der Schule