Übersicht | Obelix auf Kreuzfahrt | Strafrecht Hauptseite
Fundstelle | Täter | Straftat | Rechtfertigung | Strafe |
Seite 11 | Asterix | Körperverletzung § 223 StGB |
Auch wenn die Römer nicht weit sind und zufällig vor dem Dorf der Gallier eine Übung durchführen, rechtfertigt dies nicht den nachfolgenden Angriff von Asterix auf die Legionäre und ihre Befehlshaber. Die Annahme, dass die Römer angreifen wollen war durch nichts zu belegen. | 5 Jahre |
Seite 27 | Asterix | Körperverletzung § 223 StGB |
Ob hier ein rechtfertigender Notstand (§ 34) vorliegt, mag ein wenig Auslegungssache sein, denn Asterix will zwar Obelix befreien und wird durch Idefix zum Römerlager geführt, aber trotzdem ist der Gallier nicht mehr im Lager. | keine |
Seite 32 | Asterix | Körperverletzung § 223 StGB |
In diesem Fall ist der Angriff auf die römische Galeere und die folgende Körperverletzung ein rechtfertigender Notstand (§ 34), weil Asterix den kleinen Obelix befreien will. | keine |
Seite 43 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
In höchster Not befreit Obelix Asterix aus den Händen der Gallier, die seinen Freund über Bord werfen und den Haien zum Fraß vorwerfen wollen. Sicherlich ein klarer Fall von rechtfertigendem Notstand (§ 34) in dieser Szene. | keine |
Seite 47 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB und Hausfriedensbruch § 123 StGB |
Das Eindringen mit der von Obelix gesteuerten Galeere und die Zerstörung des Römerlagers mit gleichzeitig angenommener Körperverletzung, weil einige Legionäre nicht mehr rechtzeitig die Flucht ergreifen konnten, ist durch nichts zu rechtfertigen und ein weiterer Meilenstein in der langen Liste der strafrechtlichen Straftaten der beiden Gallier. | für KV: 5 Jahre; für Hausfriedensbruch: 1 Jahr |
Asterix und Maestria Asterix und Latraviata