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50 Jahre Asterix

von Peter Mühlbauer, Oktober 2009
mit freundlicher Genehmigung des Autors, gefunden auf Telepolis. Den Originalartikel gibt's hier.

Links sind redaktionelle Hinweise der Comedix-Redaktion

Teil 1: Eine kleine Rechtsgeschichte

Am 29. Oktober 2009 feiert die Comicfigur Asterix seinen 50. Geburtstag. Gestern erschien zu diesem festlichen Anlass das vierunddreissigste Asterix-Album. Hätte es in der Rechtsgeschichte der Figur weniger Klagen gegeben, dann könnten es wohl noch ein paar Werke mehr sein, die in diesen Tagen dem Jubilar huldigen. Doch Asterix ist auch zu einem Symbol dafür geworden, wie umfassend Rechteinhaber Kulturschöpfungen verhindern können.

Besonders viele Verbote gab es in Deutschland - was vor allem zwei Gründe hatte: Zum einen waren René Goscinny und Albert Uderzo wenig begeistert, dass ihr Lizenznehmer Rolf Kauka in den 1960er Jahren aus den beiden Figuren die Germanen Siggi und Babarras machte[1], zum anderen erlaubten die deutschen Urheber-, Marken-, Prozess-, Abmahn- und Anwaltshonorarvorschriften wesentlich umfassendere und bequemere Verbote als in anderen Ländern.

Dies führte dazu, dass parodistische Werke, die in Frankreich erlaubt sind, in ihren deutschen Übersetzungen als angeblich rechtsverletzend vom Markt genommen werden mussten.[2] Deutschland bekam in Urheberrechtsfragen seit den 1980er Jahren einen ähnlichen Ruf wie England für Verleumdungsprozesse: Man klagte dort, wenn man jemand fertig machen wollte, ohne wirklich gute Argumente dafür in der Hand zu haben. In der Wochenzeitung Die Zeit kam Ralph Geisenhanslüke Ende dieses Jahrzehnts zu dem Ergebnis, dass der Verbotsanspruchsschutz in der Bundesrepublik "so weit gefasst [wurde], dass es mit etwas Talent zum Sophismus immer möglich ist, eine Parodie als Plagiat darzustellen" weshalb der Parodist "immer mit einem Bein im Gerichtssaal" steht.[3] Die von deutschen Gerichten gestützten Vorstellungen zum Umfang von "geistigem Eigentum" führten unter anderem dazu, dass Uderzo in einem Prozess um Professor Gallenstein ein Monopol auf Figuren, die aus ihren Schuhen geschlagen werden, einen (an seine Darstellung von Julius Caesar erinnernden) Zeigefinger und eine bestimmte Darstellungsweise historischer Landkarten geltend machte. Der Fall endete damit, dass das Titelbild des Comics geändert werden musste.[4]

Quod licet Iovi non licet bovi

Allerdings stellen solche Ansprüche nicht für jeden die gleiche Bedrohung dar: Uderzo selbst spielt in seinen eigenen Geschichten unter anderem sehr deutlich auf Tim und Struppi (Asterix bei den Belgiern), Laurel und Hardy (Obelix GmbH & Co KG), das Marsupilami (Kampf der Häuptlinge), sowie zahlreiche Anime- und Disney-Figuren an. Der Ferrari-Sammler[5] nimmt sich zwar selber das Recht heraus, Comicfiguren zu parodieren und das mit in sein Werk einfliessen zu lassen - aber anderen spricht er es ab. Man kann es auch auf die zur Comicreihe passende Formel Quod licet Iovi non licet bovi bringen. Wie bei den grossen Software- oder Musikkonzernen hängt es immer davon ab, wer etwas macht. Je grösser ein Unternehmen, desto besser sind seine Chancen, einen Prozess durchzustehen - und desto geringer ist das Risiko, dass jemand überhaupt klagt.

Besonders deutlich wurde dies in einem Markenrechtsstreit: Asterix ist nicht nur urheberrechtlich geschützt, sondern auch als Marke. Und sobald irgend etwas in Anspielung auf Asterix-Namen auf den deutschen Markt erscheint, wurde sofort abgemahnt und geklagt. Das ging so weit, das man auch gegen die Mobilgeräte-Unix-Website MobiliX aufgrund einer angeblich gegebenen Verwechslungsgefahr mit "Obelix" klagte und vor dem Oberlandesgericht München Recht bekam. Das ungleich finanzstärkere und damit klageresistentere Telekommunikationsunternehmen Orange A/S, das Mobiltelefone unter dem gleichen Namen anbot, zog dagegen bis vor den EuGH, wo Uderzos Ansprüche schliesslich abgewiesen wurden.

Trotzdem entstanden vor allem in den 1980er Jahren zahlreiche - heute würde man sagen - "Mashups", in denen Asterix-Panels bildlich weitgehend unverändert neu kombiniert und mit anderen, häufig politischen, Texten versehen wurden. Die bekanntesten dieser Hefte sind neben Asterix und das Atomkraftwerk (in dem Julius Caesar das gallische Dorf abreissen und einen "Brutus Rapidus" errichten will), Asterix in Bombenstimmung (in dem es um die in den 1980er Jahren umstrittene Aufstellung von Raketen geht), Asterix im Hüttendorf (mit dem gegen den Bau der Startbahn West protestiert werden sollte), Asterix gegen Rechts (mit "Kandidatus" Franz-Josef Strauss), Für die 35-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich (wo die Figur als Betriebsrat gegen den Grossindustriellen "Flickx" kämpft), Österix gegen Elektra (zum Bau eines Wasserkraftwerks in Hainburg) und Asterix im Schwarzwaldhof (das von einer Hausbesetzung handelt). Einige davon wurden auch übersetzt - Asterix und das Atomkraftwerk etwa gibt es in Französisch, Niederländisch, Spanisch und Schwedisch. Ralf Palandt äusserte in einer Studie über diese Mashups die Vermutung, dass sich die Asterix-Hefte besonders für solche Zwecke eigneten, weil es in ihnen um Widerstand gegen eine Übermacht ging.[6]

Im Zusammenhang mit den politischen Mashups taucht bereits in der ersten Hälfte der 1980er Jahre der Name eines Mannes auf, der es später zu eigener Berühmtheit brachte: Der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth war damals in einer von Uderzo beauftragten Kanzlei beschäftigt. Er liess "Werkstudenten" in Kleinanzeigen und mittels Anfragen nach solchen Comics suchen und reagierte mit einer Abmahnung, wenn eine Buchhandlung dem vermeintlichen Kundenwunsch nachkam.[7] Allerdings ging Uderzo auch in Deutschland nicht gegen ausnahmslos jede Adaptionen vor: Als 1992 im Verlag der Zeitschrift EMMA Franziska Beckers feministische Asterix-Anlehnung Feminax & Walkürax erschien, zog er den Schwanz ein und liess sie unbehelligt.

Teil 2: Wie Uderzo einen Münchner Comic-Verleger ins Obdachlosenasyl pfändete

Am deutlichsten wurde die Besonderheit der deutschen Urheberrechtssituation an zwei vom ehemaligen Bunte-Humorchef Hans Gamber verlegten Parodien. Gamber hatte 1989, zum damals 30. Geburtstag von Asterix, in seinem Saga-Verlag das vom Ostfriesen Jens Jeddeloh in zwei Jahren Arbeit gezeichnete Werk Falsches Spiel mit Alcolix und eine Übersetzung des beim Pariser Verlag Vents d'Ouest erschienenen Parodiebandes Les invraisemblables aventures d'Istérix als Die hysterischen Abenteuer von Isterix veröffentlicht.

In Falsches Spiel mit Alcolix will der amerikanische Regisseur Steven Spielbein einen Film drehen, in dem ein französisches Dorf nicht mit Gewalt, sondern durch die Erschliessung als Markt erobert wird. In dem Heft werden nicht nur Asterix, Obelix und weitere Uderzo-Goscinny-Figuren parodiert, sondern unter anderem Mickey Mouse, Donald Duck, Goofy, Daniel Düsentrieb, Charlie Brown, Lucy, Superman, Batman, Spiderman, Prinz Eisenherz, der Freak Brother Phineas, Gaston, Spirou, Fantasio, Lucky Luke, die Schlümpfe, Lupo, Garfield, Werner, das HB-Männchen, sowie zahlreiche bekannte Schauspieler. Als Running Gag taucht immer wieder ein griesgrämiger Rechtsanwalt auf, der das Copyright von Figuren sehen will. Am Schluss läuft dieser Anwalt Amok und alles explodiert.

Uderzo und sein Verlag Les Editions Albert Rene versuchten, vor dem Münchner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Jeddelohs Werk zu erwirken, das noch vor Isterix erschien. Mit einem grosszügig angesetzten Streitwert sorgten sie dafür, dass sowohl die Anwalts-, als auch die Gerichtskosten so hoch waren, dass der gegnerischen Partei sehr wahrscheinlich eher die Luft ausgehen würde als ihnen. Gamber, der damals reihenweise Zeitschriften-Parodien wie Playbock, Dr. Spiegel, Tunte, Cosmopuritan und Parody R. Hodan herausbrachte, hatte jedoch bei allen (oder nach anderen Angaben bei fast allen) deutschen Wettbewerbskammern Schutzschriften hinterlegt. Diese Vorsichtsmassnahme sicherte ihm bei Anträgen auf einstweilige Verfügung das Recht auf eine mündliche Verhandlung, bis zu deren Ansetzung ein Prozessgegner den Verkauf der Hefte nicht stoppen konnte.

In der Verhandlung kam die Siebte Zivilkammer des Landgerichts München I zu dem Ergebnis, das Heft habe die 1971 vom BGH für Parodien vorgegebene Voraussetzung der "Antithematik"[8] deshalb erfüllt, weil Alcolix in den Asterix-Heften enthaltene verdeckte Anspielungen offen lege und weil "immer wieder verfremdende Brüche durch Hereinnahmen moderner Attribute und von ausserhalb der Asterix-Serie stammender Comic-Figuren angestrebt" würden (Az. 7 O 5879/89).

Allerdings stufte es einige Seiten aus Alcolix nicht als Parodie ein - nämlich die Geschichte TimTim im Morgenland, die als Film in die Alcolix-Geschichte integriert wurde. Die Tim-und-Struppi-Adaption karikiert die amerikanische Aussenpolitik unter Reagan und war zuvor im US-Magazin National Lampoon und im französischen Rigolo unbeanstandet veröffentlicht worden. Gegen sie hatten - angeblich von den Uderzo-Anwälten dazu animiert - die Witwe von Georges Remi ("Hergé") und der Casterman-Verlag geklagt. Wohlgemerkt nicht in den USA und in Frankreich, sondern ausschliesslich in Deutschland.

Damit war der Streit aber noch nicht zu Ende: Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) München, stufte nämlich nicht nur den TimTim-Teil, sondern das ganze Alcolix-Heft als Plagiat ein und verbot es. Dabei waren die extrem unterschiedlichen Bewertungen nicht durch neue Erkenntnisse zustande gekommen: "Die Kläger", so heisst es im Urteil des OLG, "wiederholten im wesentlichen ihren Sachvortrag vor dem Landgericht". In Frankreich konnte Falsches Spiel mit Alcolix unter dem Titel Alcolix: La vraie parodie erscheinen. Dort hatte Uderzo zwar eine Klage vor einem Pariser Amtsgericht versucht, war aber gescheitert.[9]

Die hysterischen Abenteuer von Isterix

In dem nicht nur in Frankreich, sondern auch in mehreren anderen europäischen Ländern problemlos publizierten Isterix-Heft, das Gamber mit Werken bekannter deutscher Zeichner angereichert hatte, mokierte das Landgericht München eine stilistisch an Bussi Bär erinnernde Franz-Josef-Strauss-kritische Zeichnung von Horst Haitzinger, eine feministische Karikatur von Barbara Hömberg sowie die Pepsch-Gottscheber-Parodie Asterix und das Atomkraftwerk als "unfreie" und damit urheberrechtlich gesehen illegale Nutzungen.

Das Oberlandesgericht wertete dagegen auch die Asterwix-Karikatur von Manfred Deix, die (mit Scherzen wie einem "uderzoologischen Garten" arbeitende) Seyfried-Geschichte Die grosse Mauer, die Traxler-Zeichnung Obelix in Moskau, ein Bild von Uli Stein, Walter Moers' Regietheater-Parodie Asterix auf Abwegen sowie die im französischen Isterix-Original enthaltenen Beiträge Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde (mit einem träumenden Mönch namens "Popelix"), Alea Jacta West (in der die US-Kavallerie unter "General Motors" die Römer verkörpert und Obelix als Indianer nichts trinken darf, weil er "schon als Kind ins Delirium Tremens gefallen ist"), Das Rennen (wo Asterix als Rocker "Asphalt Cowboy" von "Andre Beton" liest), eine Frankenstein-Zeichnung von Didier Ray, das Titelblatt und sogar den Namen des Hefts als illegal. Letzteres entbehrte unter anderem deshalb nicht einer gewissen Ironie, weil sich Gamber am Anfang des Heftes noch über solche Vorstellungen von "Verwechslungsgefahr" lustig gemacht und ein angeblich von Helmut Kohl verfasstes Geleitwort eingefügt hatte: "Isterix? Muss das nicht eigentlich Asterix heissen?" Die Ansprüche des Rechteinhabers gingen allerdings so weit, dass er sogar eine von Gamber 1992 im Börsenblatt aufgegebene Titelschutzanzeige für ein Werk namens Hysterisch - die nicht autorisierte Biographie des Albert Uderzo (in der zwei französische Journalisten darlegen wollten, inwieweit Asterix nach den in Deutschland angelegten Massstäben selber ein Plagiat wäre) abmahnen liess.[10]

Doch zurück zu Isterix und dessen Wertung durch das Oberlandesgericht München: Das verbot - wie geschildert - zwar fast alle vom Landgericht München als legale Parodien eingestuften Geschichten, erlaubte aber ausgerechnet jene drei Zeichnungen von Haitzinger, Hömberg und Gottscheber, welche die Vorinstanz als Plagiate gesehen hatte. Daneben stufte es die von der Klägerseite als Rechtsverletzung bemängelte Burkhard-Fritsche-Geschichte Zwei Rocker in Bonn (in der Helmut Kohl von Obelix in die Luft geschlagen wird, beim Wiederaufprall den Angreifer platt drückt, und diesen Zufall als eigene Leistung auslegt), Ralf Königs Sahnesteifus (in dem der Zaubertrank nicht nur superstark, sondern auch superpotent macht und drei schwule Gallier das Römerlager "Baarcadirum" rauf- und runtervergewaltigen) sowie das Uderzo karikierende Werk Aus einem Aufsatzheft als gesetzeskonform ein.

Die nächste Instanz, der Bundesgerichtshof (BGH), wertete ebenso wie das OLG das Titelbild als "unfreie" Bearbeitung, weil es ihm an einem "inneren Abstand zu den entlehnten eigenschöpferischen Zügen der benutzten Werke" fehle. Sonst war sich der BGH nur noch bei der Seyfried-Geschichte Die grosse Mauer, der Zombie-Karikatur Rückkehr des Obelix, den Zwei Rockern in Bonn dem Beitrag Aus einem Aufsatzheft und der (vom Landgericht verbotenen) Strauss-kritischen Zeichnung mit der Vorinstanz einig.

Bei den vom OLG als illegal eingestuften Werken Das Rennen, Alea Jacta West, Obelix in Moskau und Asterwix ordnete der BGH eine erneute Prüfung an; bei der Zeichnung von Didier Ray kritisierte er die nicht ausreichende Begründung. Zur vorher ebenfalls verbotenen Moers-Geschichte befanden die Karlsruher Richter, dass das "äussere Bild der Comic-Gestalten [...] zeichnerisch nur in wenigen, wenn auch charakteristischen und für eine Bezugnahme ausreichenden Einzelheiten übernommen" wurde, weshalb weder eine unfreie Bearbeitung nach § 23 des Urheberrechtsgesetzes noch eine Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten vorlägen. Auch den Traum des Mönchs Popelix, die Uli-Stein-Zeichnung, und den Heftnamen "Isterix" stufte der BGH anders als das Oberlandesgericht als legal ein. Die vom OLG als legal eingestuften feministischen Zeichen der Zeit wurden dagegen vom BGH verboten, ebenso erging es Isterix und das Atomkraftwerk. Und der Fall der vom OLG erlaubten schwulen Gallier in Sahnesteifus sollte der (hier deutlich zum Verbot neigenden) Karlsruher Auffassung nach neu geprüft werden.[11]

Urheberrecht als Objektivierung des eigenen Geschmacks

Während die Süddeutsche Zeitung[12] nach dem ersten Urteil von 1989 befunden hatte, dass die Richter "Kritik an 'Alcolix' einarbeiteten, ohne darüber ihre Unparteilichkeit zu verlieren" sprach der Spiegel vier Jahre, zwei Instanzen und zahlreiche sich bemerkenswert widersprechende Subsumtionsergebnisse später von "Versuchen der Richter, ihren eigenen Geschmack jeweils zu objektivieren".[13] Was das Nachrichtenmagazin verschwieg, war, dass die Verbotsmöglichkeiten im deutschen Urheberrecht so weit und gleichzeitig so unscharf gefasst sind, dass sie zu so etwas geradezu auffordern. In welch bizarre Ergebnisse dies münden kann, zeigte unter anderem die Manfred-Deix-Karikatur des nackten Obelix mit aufgeschlagenem Asterwix-Heft: Mit Penis war die Figur urheberrechtlich koscher - doch als man diesen entfernete, hiess es, dass sie damit zum verbotenen Plagiat geworden sei, weil Obelix nun zu nahe am Original liegen würde.[14]

Obwohl Gamber immer wieder einen Gang bis zum EuGH angekündigt hatte, kam es offenbar nicht mehr dazu: Beim OLG München lässt sich nur noch in Erfahrung bringen, dass sowohl das Alcolix- als auch das Isterix-Verfahren (Az. 29 U 6196/90 und 29 U 6128/90) nach der BGH-Zurückverweisung durch Vergleich beziehungsweise durch Hauptsacheerledigung und Vergleich erledigt wurden. Wie genau die Vergleiche aussahen, darüber schweigt man sich auf Seiten Uderzos aus - und Gambers Spur verliert sich irgendwo zwischen der pfälzischen Kleinstadt Landstuhl und einem Münchner Männerwohnheim.

Allzu günstig können die Vergleiche freilich nicht ausgesehen haben: Nachdem sich Prozesskosten, Anwaltshonorare, Schadensersatzforderungen und aus Verkaufsverboten erwachsene Verluste einer Million Mark näherten wurde Gamber nämlich ins Obdachlosenasyl gepfändet. Wie naiv er war, zeigte sich auch an seinen Hoffnungen, die er auf eine europäische Vereinheitlichung in Urheberrechtsfragen legte und in denen er die Macht der Lobbyisten sträflich unterschätzte. Bei Comic-Messen in Deutschland und Frankreich sammelte er Unterschriften für dieses Anliegen.[15] Doch schon damals hatten sich Kommission und Ministerrat darauf geeinigt, dass Vereinheitlichung ein "hohes Schutzniveau" zur Folge haben sollte und "der freie Warenverkehr niemals [...] der mit den verschiedenen Formen der öffentlichen Darbietung der Werke verbundenen Rechte auf wirtschaftliche Verwertung abträglich sein darf".[16] Tatsächlich gingen seitdem alle Vereinheitlichungschritte in genau diese (aber niemals in die entgegengesetzte) Richtung und brachten so stets weniger Freiheit und nicht mehr.

Literaturverzeichnis

[1] Nach dem Streit mit Kauka erschien Asterix ab 1968 in Form von Alben beim Ehapa-Verlag, aber auch als Fortsetzungsgeschichte in der Fernsehzeitschrift Gong. Bei der Übersetzung achtete man nun sehr auf die Nähe zum französischen Original und engagierte die später an der Ludwig-Maximilians-Universität lehrende Gudrun Penndorf, die nicht nur bei der ausgesprochen schwierigen Übertragung der zahlreichen Anspielungen Beachtliches leistete, sondern auch Wendungen erschuf, die in die deutsche Sprache Eingang fanden. Allerdings wurde sie nach eigenen Angaben bei der Bezahlung so lange grob übervorteilt, bis sie den Job nach Band 29 hinwarf. Am Sonntag den 25. Oktober spricht Heiner Lünstedt um 17 Uhr 30 im Comic Café des Münchner Werkstattkinos über die eigenwilligen Asterix-Übersetzungen von Rolf Kauka.
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[2] Mehr und Konkreteres dazu in Teil 2.
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[3] Zur besonderen "Prozessergiebigkeit" der Bundesrepublik siehe u.a. Fuchs, Wolfgang J.: Parodie kontra Plagiat. Die rechtliche Situation. In: Comic Forum 50, S. 39 - 41.
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[4] Hofer, Arno C.: Hoppla, Zwillinge. In: Kleine Zeitung, 13. Januar 1982, S. 7.
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[5] Wolf, Michael: Ein blonder Antiheld zum Verlieben. Albert Uderzo hauchte Asterix und Co. das Leben ein. In: Rhein Main Presse Journal, Samstag, 4. März 1995.
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[6] Palandt, Ralf: Typenrepräsentanzen in Raubcomics. Magisterarbeit, Ludwig-Maximilians-Universität München, Institut für Kommunikationswissenschaften, 1994, S. 114.
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[7] Knigge, Andreas C. und Martin Compart: Comic-Jahrbuch 1986. Frankfurt/M: Ullstein, 1985 S. 198 ff. und Martin, Raymond. 'Asterix-Raubdrucke'. In: Liebe Nr. 11. Linden: Volksverlag, November 1984, S. 11 und 81.
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[8] BGH, 26. März 1971, Az. I ZR 77/69 (OLG Frankfurt). In: GRUR 12 (1971), S. 588 - 591.
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[9] Personalien. In: Der Spiegel 43 (1989), S. 296 - 297.
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[10] Personalien. In: Der Spiegel 11 (1992), S. 302.
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[11] BGH, 11. März 1993, Az. 263/91 und I ZR 264/91. In: ZUM 11/1993, S. 534 - 547.
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[12] Unterstöger, Herrmann: Vom Wesen der Parodie. Der Comic 'Alcolix' vor dem Landgericht München. In: Süddeutsche Zeitung, 22. Juni 1989, Feuilleton.
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[13] Komische Umbildung. Asterix-Schöpfer Uderzo und ein deutscher Kleinverleger streiten um die Grenze zwischen Plagiat und Parodie. In: Der Spiegel 13 (1993), S. 254.
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[14] Hinkofer, Christine: Na so was - Richter verbot den Obelix ohne Pimmel. 'Kastrierte' Karrikatur darf nicht auf Buchtitel. In: tz, 21. März 1990, S. 3.
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[15] Frenzl, Martin: Asterix, Alcolix und der Streit um Parodien. In: Comic Forum 50, S. 35 - 37.
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[16] Vgl. EG - Minister für Anträge zum Urheberrecht. In: Börsenblatt 60, 30. Juli 1991, S. 2515.
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